Satzung
SMV-Satzung
Hier ist die Arbeit der SMV geregelt!
Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche aller Schüler gegenüber der Schulleitung, den Lehrern und den Eltern zu vertreten.
§1 SMV-Sitzungen
An unserer Schule nehmen die gewählten Klassensprecher und Klassensprecherstellvertreter aus allen Klassen zusammen den SMV-Sitzungen teil. Die Klassensprecher-Teams informieren in ihren Klassen über die Inhalte der SMV-Sitzungen.
§2 Schülersprecher
Als Schülersprecher können sich alle Schüler der Schule im Taubertal ab der Hauptstufe aufstellen lassen. Der Schülersprecher wird zu Beginn des Schuljahres gewählt.
§3 Schülersprecherwahl
Der Schülersprecher wird von allen Schülern der Schule im Taubertal gewählt.
§4 Schülersprecherstellvertreter
Es werden zwei Schülersprecherstellvertreter - ein Mädchen und ein Junge - in zwei getrennten Wahlen gewählt. Aufstellen lassen können sich alle Mitglieder der SMV-Sitzung aber der Hauptstufe. Die Schülersprecherstellvertreter werden voll allen Mitgliedern der SMV gewählt.
§5 Verbindungslehrer
Die Verbindungslehrer (eine Lehrerin und ein Lehrer) werden vor den Sommerferien von allen Schülern der Schule für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Verbindungslehrer moderieren die SMV-Sitzungen.
§6 Protokoll
Die Verbindungslehrer verfassen von jeder Sitzung ein Protokoll. Das Protokoll wird im SMV-Ordner abgeheftet. Der SMV-Ordner kann jederzeit von den Klassensprechern, den Klassensprecherstellvertretern und der Schulleitung eingesehen werden.
§7 Kassenwart
Die Verbindungslehrer verwalten die Kasse und beaufsichtigen sich gegenseitig. Sie legen dem Schülersprecher-Team am Ende des Schuljahres einen Kassenbericht vor.
Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 29.11.2017 durch die Mitglieder der SMV verabschiedet.
Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln geändert werden.