KiGa Unterbalbach
Aufnahme in den Schulkindergarten
Die Aufnahme in den Schulkindergarten wird durch § 20 Schulgesetz von BW geregelt. Dies besagt, dass Kinder ab einem Alter von drei Jahren mit besonders hohem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden, der in einer Kindertageseinrichtung auch mit begleitenden Hilfen nicht erfüllt werden kann.
Hierzu wird den Erziehungsberechtigten ermöglicht "einen Antrag zur Klärung der Aufnahme in den Schulkindergarten" beim staatlichen Schulamt in Künzelsau zu stellen. Nach Antragseingang wird das staatl. Schulamt Künzelsau eine Gutachterin/einen Gutachter mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Berichtes beauftragen, in dem detailliert der besondere Förder- und Unterstützungsbedarf beschrieben wird.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten beantragen die Klärung zur Aufnahme.
BITTE DOWNLOAD ANTRAG ERGÄNZEN
- Über die Aufnahme eines jeden Kindes entscheidet das staatlichen Schulamt.
- Schulkindergärten sind subsidiär; es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz.
Selbstverständlich dürfen die Eltern vor Antragsstellung sich über das Angebot des Schulkindergartens in einem Vorort-Termin informieren
Dauer des Kindergartenbesuches
Die Kindergartenzeit beträgt in der Regel 3 Jahre; sie endet auf jeden Fall mit Erreichen des schulpflichtigen Alters. Die Möglichkeit an einen Regelkindergarten zu wechseln, besteht jederzeit.
Gruppengröße
Es gibt drei altersgemischte Gruppen mit 4 - 6 Kindern.
Räumliche Gegebenheiten
Zum Schulkindergarten Unterbalbach gehören drei Gruppen, wovon eine Gruppe seit 1991 in die angrenzende Schule ausgelagert ist. Im eigentlichen Kindergartengebäude gibt es zwei Gruppenräume und einen großzügigen Eingangsbereich, der auch für kleinere Bewegungsangebote genutzt wird. Die allgemeinen Turnstunden finden in der Turnhalle sowie dem Rhythmikraum der angrenzenden Schule statt.
Die Hof- und Spielplätze rund um das Kindergarten- sowie Schulgebäude können von Kindergarten- und Schulkindern gleichermaßen benutzt werden.